Familienrecht

Anwaltskanzlei für Familienrecht
in Düsseldorf

Das Familienrecht hat immer auch eine emotionale Seite, denn Gegenstand der Auseinandersetzungen sind meist die Beziehungen zwischen Eheleuten, eingetragener Lebensgemeinschaften oder zwischen Eltern und ihren Kindern. Hierzu gehört aber auch das Betreuungs- und Adoptionsrecht. Wir von der Anwaltskanzlei SGH Rechtsanwälte aus Düsseldorf betreuen Sie bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte. Denn eine optimale anwaltliche Betreuung kann dafür sorgen, dass Sie Ihr gutes Recht auch entsprechend durchsetzen werden.

Die Ehescheidung

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Scheidung vor dem Familiengericht. Hier geht es um die Aufteilung des Hausrates, um Unterhalt oder Vermögensauseinandersetzungen. Nach der Trennung sind oft auch Kinder aus der Ehe ein weiterer Streitpunkt bei der Frage nach dem Sorgerecht. Das Unterhaltsrecht behandelt Unterhaltsansprüche zwischen Eltern und Kindern und zwischen den getrennt lebenden Eheleuten. Zusätzlich müssen Renten- und Versorgungsanwartschaften die während der Ehezeit erworben wurden, aufgeteilt werden. Wurde die Ehe in Polen geschlossen aber in Deutschland geschieden, gibt es einige wesentliche Punkte zu beachten, zu denen wir Sie gerne beraten.

Das Umgangsrecht

Laut § 1684 Abs. 1 BGB hat ein Kind das Recht zum Umgang mit jedem Elternteil. Im Gegenzug ist jeder Elternteil auch nach der Partnerschaft zum Umgang berechtigt und verpflichtet. Hier werden keine Unterschiede gemacht, ob Sie geschieden, getrennt lebend oder nie verheiratet waren. Aber auch andere Mitglieder der Familie haben ihre Rechte, wenn es dem Wohl des Kindes zuträglich ist. Hierzu zählen zum Beispiel die Großeltern, Geschwister oder Pflegeeltern. Wir sind Ihnen dabei behilflich Ihr Recht durchzusetzen.

Der Ehevertrag

Bei einer Trennung kommt es häufig zu Streitigkeiten über den Umfang von Ansprüchen und die Aufteilung der Vermögenswerte. Müssen die Streitigkeiten in einem gerichtlichen Verfahren geklärt werden, ist die oft kostenintensiv und zeitaufwändig. Das führt dazu, dass das Scheidungsverfahren noch teurer wird. Sie können die Kosten sparen, wenn Sie bereits vor der Ehe oder auch noch während der Ehe einen Ehevertrag abschließen. Hier haben Sie die Möglichkeit klare Regelungen zu treffen und auch einzelne Punkte explizit auszuschließen. Die SGH Rechtsanwälte unterstützen Sie bei der Ausarbeitung der Verträge.

Der Versorgungsausgleich

In der Regel findet im Zusammenhang mit einer Scheidung auch ein Versorgungsausgleich statt. Hier handelt es sich um den Ausgleich der erworbenen Anwartschaften, die während der Ehezeit erworben wurden. Dieser Ausgleich wird automatisch von Amts wegen durchgeführt und ein Antrag ist nicht erforderlich. Ausnahme ist, wenn die Ehe weniger als drei Jahre bestand. Der Versorgungsausgleich regelt nun die gleichmäßige Verteilung der Rentenanwartschaften, die in der Ehezeit gemeinsam erwirtschaftet wurden.

Die Ehescheidung

Wir unterstützen Sie bei Ihrer Scheidung vor dem Familiengericht. Hier geht es um die Aufteilung des Hausrates, um Unterhalt oder Vermögensauseinandersetzungen. Nach der Trennung sind oft auch Kinder aus der Ehe ein weiterer Streitpunkt bei der Frage nach dem Sorgerecht. Das Unterhaltsrecht behandelt Unterhaltsansprüche zwischen Eltern und Kindern und zwischen den getrennt lebenden Eheleuten. Zusätzlich müssen Renten- und Versorgungsanwartschaften die während der Ehezeit erworben wurden, aufgeteilt werden. Wurde die Ehe in Polen geschlossen aber in Deutschland geschieden, gibt es einige wesentliche Punkte zu beachten, zu denen wir Sie gerne beraten.

Das Umgangsrecht

Laut § 1684 Abs. 1 BGB hat ein Kind das Recht zum Umgang mit jedem Elternteil. Im Gegenzug ist jeder Elternteil auch nach der Partnerschaft zum Umgang berechtigt und verpflichtet. Hier werden keine Unterschiede gemacht, ob Sie geschieden, getrennt lebend oder nie verheiratet waren. Aber auch andere Mitglieder der Familie haben ihre Rechte, wenn es dem Wohl des Kindes zuträglich ist. Hierzu zählen zum Beispiel die Großeltern, Geschwister oder Pflegeeltern. Wir sind Ihnen dabei behilflich Ihr Recht durchzusetzen.

Der Ehevertrag

Bei einer Trennung kommt es häufig zu Streitigkeiten über den Umfang von Ansprüchen und die Aufteilung der Vermögenswerte. Müssen die Streitigkeiten in einem gerichtlichen Verfahren geklärt werden, ist die oft kostenintensiv und zeitaufwändig. Das führt dazu, dass das Scheidungsverfahren noch teurer wird. Sie können die Kosten sparen, wenn Sie bereits vor der Ehe oder auch noch während der Ehe einen Ehevertrag abschließen. Hier haben Sie die Möglichkeit klare Regelungen zu treffen und auch einzelne Punkte explizit auszuschließen. Die SGH Rechtsanwälte unterstützen Sie bei der Ausarbeitung der Verträge.

Der Versorgungs-ausgleich

In der Regel findet im Zusammenhang mit einer Scheidung auch ein Versorgungsausgleich statt. Hier handelt es sich um den Ausgleich der erworbenen Anwartschaften, die während der Ehezeit erworben wurden. Dieser Ausgleich wird automatisch von Amts wegen durchgeführt und ein Antrag ist nicht erforderlich. Ausnahme ist, wenn die Ehe weniger als drei Jahre bestand. Der Versorgungsausgleich regelt nun die gleichmäßige Verteilung der Rentenanwartschaften, die in der Ehezeit gemeinsam erwirtschaftet wurden.

Sie haben weitere Fragen zum Thema Familienrecht?

Neben den angesprochenen Themen stehen wir von der Anwaltskanzlei SGH Rechtsanwälte Ihnen auch zu sämtlichen Fragen aus dem Bereich des Familienrechts zur Verfügung. Sprechen Sie uns an! Telefonisch erreichen Sie unsere Kanzlei in Düsseldorf unter 0049 (211) 59 89 561 – 0.

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