Schwerpunkte

Schwerpunkte
der Anwaltskanzlei SGH Rechtsanwälte

In unserer Anwaltskanzlei SGH Rechtsanwälte in Düsseldorf haben wir uns auf vier Schwerpunkte besonders spezialisiert. Bei uns werden Sie umfassend zu den Themen Unternehmensgründung, Familienrecht, Kindergeld und Vertragsrecht beraten. Auch wenn es sich hier häufig um emotionale Themen handelt, leidet bei uns nicht die Professionalität.

Icon Firmengruendung

Unternehmensgründung

Bevor Sie Ihren Traum von der Selbstständigkeit in die Realität umsetzen können, gibt es einige Formalitäten zu beachten.  Dies beginnt bereits bei der Wahl der richtigen Gesellschaftsform. Möchten Sie ein Einzelunternehmen gründen oder lieber eine UG oder GmbH? Wir von der Anwaltskanzlei SHG Rechtsanwälte in Düsseldorf klären Sie über die Vor- und Nachteile auf und unterstützen Sie dabei, Ihre Gesellschaft mit der richtigen Rechtsform zu gründen.

Icon Vertragsrecht

Vertragsrecht

Wir beraten Sie zum Thema Vertragsrecht und unterstützen Sie bei Ihrer Vertragsgestaltung jeglicher Art. Dabei spielt es keine Rolle ob es sich um einen Miet-, Kauf- oder Werkvertrag handelt.

Icon Familienrecht

DAS FAMILIENRECHT

Immer wieder kommt es zu Auseinandersetzungen zwischen Eheleuten, Partnern eingetragener Lebensgemeinschaften oder Eltern und Kindern. Zum Familienrecht gehört aber auch das Recht auf Adoption oder das Betreuungsrecht. Rechtliche Auseinandersetzungen können Sie also in jedem Lebensabschnitt betreffen.

Icon Erbrecht

Kindergeld

Sie sind der Meinung, dass der Bescheid der Familienkasse nicht rechtens ist? Dann können Sie gegen diesen Bescheid Einspruch erheben. Wir beraten und vertreten Sie bei einem abgelehnten Einspruch und auch bei einem Einspruchs- und Klageverfahren vor dem Finanzgericht. Wir überprüfen ebenfalls ob Sie noch Anspruch auf Kindergeld haben und wie hoch dieses sein sollte. Sollten Sie Kindergeld aus dem Ausland erhalten, wird Ihnen in Deutschland das Kindergeld entweder überhaupt nicht oder nur zum Teil ausgezahlt. Auch als polnischer Staatsbürger kann Ihnen Kindergeld zustehen, wenn Sie in Deutschland arbeiten und Ihre Kinder in Polen leben. Gerne beraten wir Sie auch auf Polnisch.

Sie haben Fragen zu unseren Schwerpunkte Themen?

Jetzt unter der Telefonnummer 0049 (211) 59 89 561 – 0 persönlichen Termin in unserer Kanzlei vereinbaren.

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