Aktuelles

Neue Pflichten für Arbeitgeber ab dem 01.08.2022

Neue Regelung und ihr Hintergrund

 
Ab dem 01.08.2022 gilt das neue Nachweisgesetz sowohl für alte als auch neue Arbeitsverhältnisse. Der Hintergrund ist eine Richtlinie der EU über transparente Arbeitsbedingungen in der Europäischen Union. Die Änderungen wirken sich außer dem Nachweisgesetz auch auf andere Gesetze im Arbeitsrecht aus, wonach Arbeitsverträge in der Zukunft umfangreicher seien werden. Die Richtlinie ist eine Antwort auf die neuen und immer moderner werdenden Arbeitsverhältnisse.

 
Bisheriges Nachweisgesetz

 
Die Arbeitsverträge mussten bisher mindestens enthalten:
– Namen und die Adresse des Arbeitsnehmers und Arbeitsgebers;
– Arbeitsort;
– Beschreibung bzw. die Bezeichnung des Charakters der Tätigkeiten, die zu den Aufgaben des Arbeitnehmers gehören;
– Bezeichnung der Arbeitszeiten;
– Bestimmungen bzgl. der Höhe des Gehalts;
– Bestimmungen bzgl. der Länge des Urlaubs;
– Bezeichnung des Datums des Datums an dem das Arbeitsverhältnis beginnt;
– Dauer der Befristung bei befristeten Arbeitsverträgen;
– Hinweis auf Tarifverträge bzw. Vereinbarungen des Betriebes die anzuwenden sind
– und die Kündigungsfristen

 

 
Der Arbeitsgeber muss Folgendes ergänzen:
– Die Angabe eines konkreten Enddatums bei einem befristeten Arbeitsverhältnis.
– Bestimmungen bzgl. der Pausen während der Arbeit und der Ruhezeit zwischen dem Arbeitsende und dem erneuten Arbeitsbeginn.
– Bestimmungen bzgl. der Dauer einer Probezeit, wenn eine solche vereinbart wurde. Eine solche kann max. 6 Monate dauern.
– Wenn vom Arbeitsgeber bereitgestellt ein Anspruch des Arbeitsnehmers auf Fortbildungen
– Bestimmungen bzgl. der Überstunden (Ob und wann die Anordnung möglich ist und in welcher Höhe diese bezahlt werden)
– Wenn eine Abrufarbeit besteht Bestimmungen bzgl. derer Ausgestaltung
– Ein Hinweis darauf, dass der Arbeitsort frei gewählt werden kann, wenn so eine Möglichkeit gegeben wird.
– Wann eine Vergütung fällig wird und wie diese Ausgezahlt wird.
– Bestimmungen bzgl. der Schicht, beispielsweise welche Schichten es gibt, in welchen Zeitabständen und wie eine Änderung erfolgt.
– Name und die Anschrift des Versorgungsträgers, falls eine betriebliche Altersversorgung besteht.
– Die Anforderungen, die an ein Kündigungsverfahren gestellt werden, also mindestens die Schriftform, die Frist für die Kündigung und die Kündigungsschutzklage

 
Was gilt bei Altverträgen?

 
Für Verträge, die vor dem 01.08.2022 geschlossen wurden, gilt, dass diese grundsätzlich so bestehen dürfen, wie Sie geschlossen wurden. Jedoch darf der Arbeitsnehmer von dem Arbeitsgeber die Ergänzung der oben angegebenen Informationen einfordern.

 
Folgen der Nichteinhaltung

 
Das Nichtbefolgen der Vorschriften des Nachweisgesetzes stellt nun eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 2.000,00€ geahndet werden.

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