Erbrecht

Anwälte für Erbrecht
in Düsseldorf

Die Vermögenszuordnung und die Wahrnehmung von Verpflichtungen nach dem Tod, werden durch das Erbrecht geregelt. Vom Grundsatz her unterliegen erbliche Verfügungen der Privatautonomie und werden nur begrenzt, wenn es den Anschein der Sittenwidrigkeit gibt.

 

Relevante, erbrechtliche Verfügungsformen sind:

 

  • das notarielle Testament
  • das eigenhändige Testament
  • das gemeinsame Ehegattentestament

Wir von der Anwaltskanzlei SGH Rechtsanwälte in Düsseldorf beraten Sie gerne, wenn Sie ein Testament aufsetzen möchten. Aber auch, wenn Sie sich als Pflichtteilsberechtigter oder Erbe benachteiligt fühlen, stehen wir Ihnen als Ratgeber zur Seite. Wir werden Sie eingehend beraten, ob eine gerichtliche Entscheidung notwendig ist oder ob eine außergerichtliche Streitschlichtung erfolgen kann. Dies gilt auch für grenzüberschreitende Fragen und wir sind in der Lage Sie auf Wunsch mehrsprachig (deutsch, englisch und polnisch) zu beraten.

Das Testament

Ein wichtiger Grundsatz bei der erblichen Verfügung ist beim Aufsetzen die persönliche Ausführung. Damit es zwischen den Erben später nicht zu Streitigkeiten kommt, müssen Testamente in eigener Handschrift gefertigt werden. Es würde zu einer Unwirksamkeit führen, wenn eine Schreibmaschine verwendet oder die Hand durch eine andere Person geführt wurde. Sind Sie nicht in der Lage selbst zu schreiben, müssen Sie einen Notar aufsuchen der überprüft, dass Sie das Testament aus freiem Willen und bei ausreichender geistlicher Gesundheit verfasst haben.

Als Erben können Sie grundsätzlich jede Person einsetzen. Allerdings sieht das Testament durch die Erbfolge einen Pflichtteil vor für Verwandte, die ohne ein Testament gesetzliche Erben wären. Dies gilt zum Beispiel für Kinder oder Ehepartner.

Das Erbrecht

Im BGB finden Sie alle gesetzlichen Regelungen zum Erbrecht. Hier finden Sie Regelungen zum Nachlass, zum Erbschein oder zum Erbvertrag. Es gibt zahlreiche Regelungen, die den Pflichtteilsanspruch für Ehegatten und Kinder regeln, aber auch dem Schutz der Erben dienen. So können zum Beispiel Pflichtteilsberechtigte auch Auskünfte über Verfügungen verlangen. Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Erbschaft erst dann, wenn der Tod eingetreten ist. Die Anwaltskanzlei SGH Rechtsanwälte in Düsseldorf hat im Erbrecht immer wieder vor Gericht mit Anfechtungen von Testamenten zu tun.

Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Testamentsgestaltung sondern auch bei:

  • Nachlass- und Vermögensverwaltung
  • Schenkungssteuer
  • Erbauseinandersetzungen
  • Erbteilskauf / Erbteilsverkauf
  • steueroptimalen Übertragungen
  • Pflichtteilsrecht
  • Nachfolgeplanung

Sie haben weitere Fragen zum Thema Erbrecht?

Sollten Sie Fragen zu Punkten aus dem Erbrecht haben die Sie hier nicht wiederfinden, stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung und werden Sie umfassend beraten. Sie haben Fragen zu einer Erbengemeinschaft oder zu einer Erbschaft und kennen Ihr Recht nicht? Sprechen Sie uns an! Sie erreichen unsere Kanzlei in Düsseldorf unter der Telefonnummer 0049 (211) 59 89 561 – 0.

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