Erbrecht
Anwälte für Erbrecht
in Düsseldorf
Die Vermögenszuordnung und die Wahrnehmung von Verpflichtungen nach dem Tod, werden durch das Erbrecht geregelt. Vom Grundsatz her unterliegen erbliche Verfügungen der Privatautonomie und werden nur begrenzt, wenn es den Anschein der Sittenwidrigkeit gibt.
Relevante, erbrechtliche Verfügungsformen sind:
- das notarielle Testament
- das eigenhändige Testament
- das gemeinsame Ehegattentestament
Wir von der Anwaltskanzlei SGH Rechtsanwälte in Düsseldorf beraten Sie gerne, wenn Sie ein Testament aufsetzen möchten. Aber auch, wenn Sie sich als Pflichtteilsberechtigter oder Erbe benachteiligt fühlen, stehen wir Ihnen als Ratgeber zur Seite. Wir werden Sie eingehend beraten, ob eine gerichtliche Entscheidung notwendig ist oder ob eine außergerichtliche Streitschlichtung erfolgen kann. Dies gilt auch für grenzüberschreitende Fragen und wir sind in der Lage Sie auf Wunsch mehrsprachig (deutsch, englisch und polnisch) zu beraten.
Sie haben weitere Fragen zum Thema Erbrecht?
Sollten Sie Fragen zu Punkten aus dem Erbrecht haben die Sie hier nicht wiederfinden, stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Verfügung und werden Sie umfassend beraten. Sie haben Fragen zu einer Erbengemeinschaft oder zu einer Erbschaft und kennen Ihr Recht nicht? Sprechen Sie uns an! Sie erreichen unsere Kanzlei in Düsseldorf unter der Telefonnummer 0049 (211) 59 89 561 – 0.