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Rechte in der Schwangerschaft

Das Mutterschutzgesetz (MuSchuG) garantiert Frauen besondere Rechte, die sie vor Kündigungen, vor Arbeit unter ungünstigen Bedingungen und vor Verdienstausfall schützen. Das Gesetz regelt auch alle Fragen des Schutzes von Schwangeren und Müttern.

 
Das deutsche Arbeitsrecht bietet Schutz für alle Mütter und schwangeren Frauen, die unbefristet, befristet, in der Ausbildung oder in Heimarbeit beschäftigt sind.

 
Schwangere Frauen sind ebenfalls vor einer Kündigung ihres Arbeitsvertrages geschützt. Dieser Schutz gilt ab dem Zeitpunkt der Schwangerschaft bis acht Wochen nach der Geburt, in besonderen Fällen bis zu 12 Wochen nach der Geburt.

 
Wichtig! Der Mutterschutz erstreckt sich nicht auf Situationen, in denen der Arbeitgeber insolvent geht oder seinen Betrieb schließt. Im Falle eines befristeten Vertrags gilt der Schutz für die Dauer des Vertrags.

 
Schwangere Frauen dürfen keine schweren körperlichen Arbeiten verrichten, bei denen sie schädlichen Stoffen oder Strahlungen, Staub, Gasen oder Dämpfen, Hitze, Kälte oder Feuchtigkeit, Lärm, dem Heben von Lasten über 5 kg und Arbeiten, die mit ständigem Bücken oder Hocken verbunden sind, ausgesetzt sind, oder länger als 8,5 Stunden täglich arbeiten.

 
Sechs Wochen vor der Geburt beginnt das allgemeine Arbeitsverbot und endet acht Wochen nach der Geburt.

 
Frauen, die sich in der Schutzfrist vor und nach der Entbindung befinden, dürfen nachts (zwischen 20 Uhr und 6 Uhr) sowie an Sonn- und Feiertagen nicht arbeiten. Frauen in dieser Situation dürfen auch keine Überstunden machen.

 
Eine Arbeitnehmerin, die ihre Arbeit während der Schutzfrist nicht ausübt, erhält von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld in Höhe von 13 € pro Tag, und die Differenz zwischen ihrem Nettoverdienst und dem Mutterschaftsgeld wird vom Arbeitgeber gezahlt. Der Arbeitgeber ist außerdem verpflichtet, die Frau für die Dauer der Schwangerschaftstests zu beurlauben (dies gilt für vollzeitbeschäftigte Frauen).

 
Stillende Mütter haben Anspruch auf eine Stillpause von 2x 30 Minuten oder 1×60 Minuten pro Tag. Frauen, die Vollzeit arbeiten, erhalten mehr Zeit von 2×45 Minuten oder 1×90 Minuten. Diese Pausen gelten als Arbeitszeit und werden nicht mit einer Lohnkürzung belegt.

 
Der obige Text stellt keine Rechtsberatung dar und dient nur der allgemeinen Information. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie irgendwelche Fragen haben.

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