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Kindergeld für ein in Polen lebendes Elternteil mit Kind!

Durch die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union, die in der Rechtsache Trapkowski (Urteil vom 22.10.2015, C-378/14) ergangen ist, hat sich die Ansicht in den Fällen geändert, in denen ein Elternteil Kindergeld beantragte, obgleich er gemeinsam mit dem Kind in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union wohnte.

 

Bis vor kurzem hatte der in Polen lebende Elternteil kaum eine Chance auf Bewilligung des Kindergeldes, obwohl der andere Elternteil des Kindes in Deutschland wohnte und arbeitete. Derzeit wird jedoch auf der Grundlage des Art. 60 Absatz 1 Satz 2 der EG-Verordnung Nr. 987/2009 eine Fiktion angenommen, als hätte die in Polen lebende Person ihren Wohnsitz in Deutschland. Danach ist die Situation der gesamten Familie in der Weise zu berücksichtigen, als würden alle beteiligten Personen unter die Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats fallen und dort wohnen. Zu den berechtigten Anspruchstellern gehören neben den Eltern auch Familienangehörige, die nach dem Recht des Mitgliedsstaates zur Erhebung eines Leistungsanspruchs befugt sind. Für die Eltern, die insbesondere nicht verheiratet oder geschieden sind, ist es von großer Bedeutung, dass das deutsche Recht kein bestehendes eheliches Verhältnis der Eltern verlangt. Zudem ist zu berücksichtigen, dass nach deutschem Recht diejenige Person berechtigt ist, Kindergeld zu empfangen, bei der das Kind lebt (§ 64 Absatz 2 Satz 1 Einkommenssteuergesetz).

 

Beispiel:

Der geschiedene Vater wohnt und arbeitet in Deutschland, während die Mutter gemeinsam mit dem Kind in Polen lebt. In diesen Fällen ist die Mutter berechtigt, einen Antrag auf Kindergeld bei der deutschen Familienkasse zu stellen.

 

Unsere Rechtsanwaltskanzlei unterstützt polnische Staatsbürger, die in Deutschland oder Polen wohnen, bei der Durchsetzung des Anspruchs auf Kindergeld. Wir bieten Ihnen an eine kompetente Beratung an, die sowohl in der deutschen als auch polnischen Sprache erfolgen kann, was für betroffene Personen mit nicht hinreichenden Deutschkenntnissen erfahrungsgemäß eine wesentliche Vereinfachung darstellt.

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