Kindergeld
Kindergeld
Anwaltskanzlei in Düsseldorf berät Sie umfassend
Sollten Sie polnischer Staatsbürger sein und in Deutschland arbeiten, Ihre Kinder aber in Polen leben, dann haben Sie unter Umständen Anspruch auf Kindergeld. Allerdings kann es aufgrund der zu erfüllenden Voraussetzungen problematisch sein den Antrag zu stellen. Dies gilt ebenfalls für die Beschaffung der erforderlichen Unterlagen. Gerne unterstützen wir von der Anwaltskanzlei SGH Rechtsanwälte in Düsseldorf Sie bei diesem Vorgang, auch wenn Sie bereits einen Antrag auf Kindergeld gestellt haben.
Kinder die bei einem anderen Elternteil im Polen leben, können einen Anspruch auf Kindergeld haben. Voraussetzung ist allerdings, dass der Wohnsitz des Antragstellers in Deutschland ist und die Kinder einen Wohnsitz in Polen haben. Dies gilt ebenfalls, wenn der geschiedene Vater in Deutschland arbeitet und wohnt. Auch hier kann ein Antrag auf Kindergeld gestellt werden.
Die Anwaltskanzlei SGH Rechtsanwälte unterstützt polnische Staatsbürger, die in Deutschland wohnen und bietet Ihnen eine kompetente Beratung an. Dies kann in deutscher und in polnischer Sprache erfolgen. Sollten Sie also nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, wird die Antragsstellung durch uns deutlich erleichtert.
Sie haben weitere Fragen zum Thema Kindergeld?
Sollten Sie ein rechtliches Problem mit der Kindergeldzahlung haben, sind wir von der Anwaltskanzlei SGH Rechtsanwälte die richtigen Ansprechpartner für Sie. Jetzt unter 0049 (211) 59 89 561 – 0 individuellen Beratungstermin in der Kanzlei von SGH Rechtsanwälte in Düsseldorf vereinbaren.