Aktuelles

Europäisches Nachlasszeugnis

Seit dem 17.08.2015 gilt die Europäische Erbrechtsverordnung (Verordnung EU Nr. 650/2012, kurz: EU-ErbVO) in allen EU-Mitgliedsstaaten mit Ausnahme Großbritanniens, Irlands und Dänemarks.

 

Beispiel:

Ein Ehepaar, das keinen Ehevertrag geschlossen hat, hat gemeinsam eine Immobilie und ein Kind. Beim Tod eines Ehegatten passiert Folgendes: Dessen Anteil an der Immobilie erben der überlebende Ehegatte und das Kind je zur Hälfte. Bei drei Kindern erbt der Elternteil ebenso eine Hälfte, jedes Kind jeweils ein Sechstel.

 

Was tun aber, wenn das Erbe ein bebautes Grundstück in Polen ist und die Erben in Deutschland leben. Dann kommt die neue Verordnung ins Spiel, die das Europäische Nachlasszeugnis regelt. Es verdrängt damit nicht den deutschen Erbschein.

 

Für Erbfälle, die sich alleine in Deutschland abspielen und die keinen Bezug zum Ausland aufweisen, bleibt es für die Erben dabei, dass sie einen Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht beantragen müssen, um sich mit diesem Dokument gegenüber Banken, Versicherungen, Behörden und sonstigen Dritten als der rechtmäßige Rechtsnachfolger des Erblassers legitimieren zu können.

 

Zuständig für die Erteilung eines Europäischen Nachlasszeugnisses ist entweder das Gericht in dessen Hoheitsgebiet der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte oder  unter bestimmten Voraussetzungen das Gericht des Mitgliedstaats der Europäischen Union, dessen Recht der Erblasser für seine Rechtsnachfolge gewählt hat.

 

Die EU-ErbVO regelt unter anderem welches materielle Erbrecht auf einen Erbfall mit Auslandsberührung anzuwenden ist und welches Gericht für die Durchführung des Nachlassverfahrens zuständig ist.

 

Die Kosten für ein von einem deutschen Nachlassgericht ausgestelltes Europäisches Nachlasszeugniss richten sich nach dem Wert des Nachlasses zum Zeitpunkt des Erbfalls gemäß § 40 Gerichts- und Notarkostengesetz.

 

Schließlich möchten wir unverbindlich darauf hinweisen, dass der Erbfall auch beim zuständigen Finanzamt in Polen gemeldet werden muss. Es gilt dann das polnische Erbschaftssteuerrecht zu beachten.

 

Haben Sie weitere Fragen dazu,dann rufen Sie uns an oder schreiben uns.

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